Finanzierung

§34i Baufinanzierung – Registrierter Immobiliardarlehensvermittler – Unabhängige Vermittlung von Immobiliardarlehen

§34i Baufinanzierung – Persönlich, geprüft & registriert

Registernummer D-W-120-VMCR-32

Die Eintragung im Vermittlerregister dient dem Verbraucherschutz und ist öffentlich überprüfbar. Für Sie bedeutet das: rechtliche Sicherheit, Transparenz und eine regulierte Beratung bei einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens. Unter der Registrierungsnummer D-W-120-VMCR-32 bin ich im öffentlichen Vermittlerregister als Immobiliardarlehensvermittler nach §34i Gewerbeordnung (GewO) eingetragen.

Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt:

Nachgewiesene Sachkunde im Bereich Baufinanzierung

Nachgewiesene Sachkunde im Bereich Baufinanzierung

Behördlich geprüfte Zuverlässigkeit

Bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen


Als zertifizierter Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung (GewO) vermittle ich Immobiliar-Verbraucherdarlehen für private Immobilienkäufer und Eigentümer. Ob Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung oder Umschuldung – ich unterstütze Sie bei der strukturierten Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienfinanzierung.

Die §34i-Erlaubnis ist die gesetzliche Voraussetzung für die professionelle Vermittlung von Baufinanzierungen in Deutschland und garantiert geprüfte Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie eine verpflichtende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.



Lassen Sie Ihre Baufinanzierung unverbindlich prüfen und strukturiert analysieren.

Die Erlaubnis nach §34i GewO berechtigt zur Vermittlung von:

  • Baufinanzierungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Finanzierungen für Eigentumswohnungen
  • Anschlussfinanzierungen & Prolongationen
  • Umschuldungen bestehender Immobiliendarlehen
  • Finanzierungen für selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien

Als eingetragener Vermittler im öffentlichen Vermittlerregister arbeite ich gesetzeskonform, transparent und dokumentationspflichtig. Jede Beratung erfolgt auf Grundlage klarer gesetzlicher Vorgaben.


Unabhängige Baufinanzierung statt Hausbank-Angebot

Viele Immobilienkäufer wenden sich zunächst an ihre Hausbank. Dabei bleibt häufig unklar, ob das Angebot tatsächlich marktgerecht und langfristig passend strukturiert ist.

Als unabhängiger Finanzierungsberater vergleiche ich Angebote verschiedener Banken und Finanzierungspartner. Ziel ist keine Standardlösung, sondern eine strukturierte Finanzierung mit passenden Zins- und Tilgungsmodellen – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Eine professionelle Finanzierungsstruktur berücksichtigt unter anderem:

  • Eigenkapitalquote
  • Beleihungsauslauf
  • Zinsbindung
  • Tilgungsstrategie
  • Sondertilgungsoptionen
  • Fördermöglichkeiten (z. B. KfW-Darlehen)

Gerade diese Faktoren entscheiden darüber, wie tragfähig und flexibel Ihre Finanzierung langfristig ist.


Baufinanzierung prüfen lassen – vor Vertragsabschluss

Gerade vor der Unterschrift unter einen Darlehensvertrag lohnt sich eine unabhängige Prüfung.

Bereits geringe Unterschiede bei Zinssatz, Nebenkosten oder Tilgungsstruktur können über die Laufzeit spürbare Auswirkungen haben. Eine transparente Analyse schafft Klarheit und Sicherheit.

Die Erstberatung erfolgt unverbindlich und kostenfrei.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, ob Ihr Angebot marktgerecht strukturiert ist – und welche Optionen gegebenenfalls bestehen.


Leistungen im Bereich §34i Finanzierungen

✔ Baufinanzierung für Kauf oder Neubau
✔ Anschlussfinanzierung & Umschuldung
✔ Finanzierung von Eigentumswohnungen
✔ Strukturierung komplexer Finanzierungen
✔ Prüfung bestehender Finanzierungsangebote
✔ Beratung zu Förderdarlehen


Warum mit einem §34i-Vermittler arbeiten?

Die gesetzliche Regulierung nach §34i GewO stellt sicher:

  • Nachgewiesene Sachkunde
  • Registrierung im Vermittlerregister
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Dokumentations- und Beratungspflicht
  • Transparente Vergütungsstruktur

Das sorgt für ein hohes Maß an Professionalität und Verbraucherschutz.

Im Unterschied zu rein digitalen Vergleichsportalen erhalten Sie eine persönliche, nachvollziehbare und individuell strukturierte Beratung.


Persönliche & strukturierte Beratung

Eine Immobilienfinanzierung ist keine Standardlösung. Jede Situation ist individuell – ob Angestellter, Selbstständiger oder Kapitalanleger.

Ich begleite Sie von der ersten Analyse bis zur Auszahlung des Darlehens und stehe als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Sie profitieren von:

  • direkter Erreichbarkeit
  • klarer Kommunikation
  • strukturierter Analyse
  • rechtlich regulierter Beratung

Jetzt Finanzierung prüfen lassen

Sie planen den Kauf einer Immobilie oder haben bereits ein Finanzierungsangebot vorliegen?

Lassen Sie Ihre Baufinanzierung unverbindlich prüfen und strukturiert analysieren.
Eine fundierte Entscheidung schafft langfristige Sicherheit.

Häufige Fragen zur §34i Baufinanzierung:

Was ist eine §34i Erlaubnis?

Die §34i Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO) berechtigt zur Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die Baufinanzierungen oder Immobilienkredite vermitteln. Voraussetzung sind Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Wo kann ich prüfen, ob ein Vermittler nach §34i registriert ist?

Jeder zugelassene Darlehensvermittler ist im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen. Dort können Sie anhand des Namens oder der Registrierungsnummer die Erlaubnis überprüfen.

Ist die Beratung für eine Baufinanzierung kostenpflichtig?

In der Regel ist die Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Eine Vergütung erfolgt üblicherweise über eine Provision des Darlehensgebers bei erfolgreicher Vermittlung.

Warum sollte ich meine Baufinanzierung prüfen lassen?

Bereits geringe Unterschiede bei Zinssatz, Tilgung oder Nebenkosten können über die Laufzeit spürbare Auswirkungen haben. Eine unabhängige Prüfung schafft Transparenz und Sicherheit vor Vertragsabschluss.

Vermitteln Sie nur Baufinanzierungen für Hauskäufe?

Nein. §34i Finanzierungen umfassen unter anderem:
– Kauf von Einfamilienhäusern
– Kauf von Eigentumswohnungen
– Neubaufinanzierungen
– Anschlussfinanzierungen
– Umschuldungen bestehender Immobilienkredite

Kann ich auch eine Anschlussfinanzierung über einen §34i Vermittler abschließen?

Ja. Anschlussfinanzierungen (z. B. nach Ablauf der Zinsbindung) können ebenfalls über einen registrierten §34i Vermittler strukturiert und verglichen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bank und einem §34i Vermittler?

Eine Bank bietet in der Regel ihre eigenen Produkte an.
Ein unabhängiger Vermittler vergleicht Angebote verschiedener Darlehensgeber und unterstützt bei der Auswahl einer passenden Finanzierung.

Wie lange dauert eine Baufinanzierungsprüfung?

Eine erste Einschätzung ist häufig innerhalb kurzer Zeit möglich. Die vollständige Prüfung hängt von den Unterlagen, der Objektart und der individuellen Situation ab.

Welche Unterlagen werden für eine Baufinanzierung benötigt?

Typischerweise werden benötigt:
Einkommensnachweise
Eigenkapitalnachweise
Objektunterlagen (Exposé, Grundbuchauszug etc.)
Selbstauskunft
Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Darlehensgeber ab.

Ist eine Baufinanzierung auch ohne viel Eigenkapital möglich?

Je nach Bonität und Objekt sind Finanzierungen mit geringer Eigenkapitalquote möglich. Die Konditionen und Risikobewertung variieren jedoch je nach Bank.

Ist eine Online-Baufinanzierung genauso sicher wie eine Beratung vor Ort?

Eine strukturierte Beratung kann sowohl persönlich als auch digital erfolgen. Entscheidend ist die Qualität der Analyse und Transparenz der Finanzierung.

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